Teilnahmevereinbarung

ContiCoin-Teilnahmevereinbarung

ContiCoin ist eine freiwillige Aktion, mit dem Ziel Nutzfahrzeug- und Busreifen der Marke Continental zu testen und zu bewerten. Mit Bestätigung schließen Sie im Namen des von Ihnen vertretenen Unternehmens (nachfolgend „Teilnehmer“) eine Teilnahmevereinbarung des nachfolgenden Inhalts mit der

Continental Reifen Deutschland GmbH
Continental-Plaza 1
30175 Hannover

als Veranstalterin der ContiCoin-Aktion (die „Aktion“) ab.

  1. Registrierung
    (1) Der Teilnehmer erhält zu Beginn der Aktion eine ContiCoin-Trophäe von seinem Continental Kundenbetreuer, versehen mit einem einmaligen Registrierungscode für das ContiCoin-System. Die Registrierung erfolgt durch Ausfüllen der Anmeldemaske. Der Teilnehmer legt Benutzername und Passwort fest, hinterlegt die benötigten Kontaktdaten (Vor- und Zuname, Geschäftsadresse, E-Mailadresse, Telefonnummer und Registrierungscode), akzeptiert die Teilnahmebedingungen und den Datenschutzhinweis. Der Teilnehmer muss seinen angegebenen Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Registrierung mit angegeben.

    (2) Die Registrierung ist freiwillig, jedoch Voraussetzung für die Freischaltung zur Testphase.

    (3) Der Teilnehmer kann nun beliebig viele, mindestens aber einen im lokalen Handel gekauften Satz (6 Stück), Continental Lkw- oder Bus-Reifen der Antriebs- und Lenkachse unter Nachweis des Kaufbeleges (Preise geschwärzt) im ContiCoin System hochladen.

    (4) Die Teilnahme an der Aktion ist nur einmal pro Unternehmen möglich. Eine Teilnahme unter falschem Namen oder in fremdem Namen sowie eine mehrfache Teilnahme unter verschiedenen Namen sind nicht zulässig.

    (5) Die Teilnehmerzahl ist auf max. 75 Teilnehmer pro Jahr begrenzt.
     
  2. Aktionslaufzeit & Aktionsbeschreibung
    1. Der Zeitraum, in dem die 6-monatige Teilnahme an der Neukundenaktion möglich ist, beginnt ab Übergabe der ContiCoin-Trophäe.
      Der Einstieg in die Aktion ist zu jeder Zeit möglich.
    2. Die Haltbarkeit der ContiCoin-Trophäe beträgt ein Jahr.
    3. Die ContiCoin Trophäe dient der Kundenaquise und wird daher steuerrechtlich nicht gesondert beschrieben.
    4. Testrelevante Daten müssen von mindestens 4 aufeinanderfolgenden Monaten gesammelt und belegt werden. Folgende testrelevante Daten müssen im System erfasst werden:
      1. Spritverbrauch des Testfahrzeuges im 4-monatigen Testzeitraum.
      2. KM-Leistung des Testfahrzeuges vor, während und nach dem Testzeitraum.
      3. Modell und Typ des Testfahrzeuges.
      4. Continental Reifennamen und Reifen-Dimensionen für den Reifentest.
    5. Nach Abschluss der 4-monatigen Testzeitraumes erfolgt ein persönliches Abschlussgespräch zwischen dem Teilnehmer und dem zuständigen Continental Kundenbetreuer.
    6. Nach diesem Abschlussgespräch erhält der Teilnehmer eine Information, dass er an der Zufriedenheitsabfrage teilnehmen kann, diese erfolgt online im System.
    7. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Aktion wird die Gutschrift über das Continental CRM System durch die Marketingabteilung veranlasst.
       
  3. Gutschrift
    1. Die Gutschrift beläuft sich auf 500 € pro Teilnehmer.
    2. Die Gutschrift von 500 € erfolgt nach der Aktion, wenn folgende Bedingungen in der vorgegebenen Reihenfolge erfolgreich erfüllt wurden:
      1. Erfolgreicher Abschluss der Registrierung inkl. Upload des geschwärzten Kaufbelegs.
      2. Reifentest inkl. Upload der Testrelevanten Daten im System.
    3. Umtausch, Übertragung oder Barauszahlung der Gutschrift sind ausgeschlossen.
    4. Der Reifentest ist Bedingung für die Gutschrift. Die Überweisung der Gutschrift an jeden Teilnehmer erfolgt erst nach vollständiger Erfüllung der in 3. Genannten Kriterien. Diese werden im Rahmen einer durch Continental durchgeführten Auswertung der testrelevanten Daten, welche nach Ende des Testzeitraumes im Aktionstool durch den Teilnehmer hochgeladen werden müssen, geprüft.
    5. Für die Auszahlung der Gutschrift ist es erforderlich, dass der Teilnehmer als Interessent (prospect) im Continental CRM-System angelegt wird. Die notwendigen Daten hierfür werden durch den zuständigen Continental Kundenbetreuer abgefragt. Folgende Daten werden erhoben und im Continental CRM-System gespeichert: Ansprechpartner mit Vor- und Nachnamen, Position, Bankverbindung mit IBAN, Firma, Straße, Plz, Ort, E-Mailadresse und Telefonnummer.
    6. Continental behält sich vor, die Neukundenaktion ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder zeitlich auszudehnen. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen Continental zu.
       
  4. Benachrichtigung der Teilnehmer
    Continental ist im Zusammenhang mit der Auswertung der Neukundenaktion berechtigt, die Daten der Teilnehmer an den beteiligten Dienstleister (7.1) zu übermitteln, um die Benachrichtigung und die Inanspruchnahme der Gutschrift zu ermöglichen.
     
  5. Ausschluss von der Teilnahme
    Continental behält sich vor, nach eigenem Ermessen einzelne Teilnehmer von der Teilnahme an dem ContiCoin Aktion auszuschließen, Gutschriften abzuerkennen und zurückzufordern, wenn ein begründeter Verdacht auf Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt.
     
  6. Haftungsausschluss
    Der Teilnehmer nimmt hiermit zur Kenntnis, dass Continental keine Garantie oder Gewähr für die Verfügbarkeit der Internetseiten, über die die Teilnahme an der ContiCoin Aktion erfolgt, oder der darauf eingestellten Inhalte übernimmt. Continental behält sich vor, die Verfügbarkeit dieser Internetseiten (auch ohne vorherige Ankündigung) bzw. den Zugang hierzu ganz oder teilweise einzuschränken. Continental haftet nicht für die Insolvenz der Dienstleister und die daraus resultierenden Folgen für die Aktionsabwicklung und Gutschriftsauszahlung. Continental, deren Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen technischer Anlagen oder eines Dienstes, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an der ContiCoin Aktion entstehen können, es sei denn, solche Schäden werden von Continental vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit.
     
  7. Einwilligung
    1. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass Continental seine persönlichen Daten für die Dauer der ContiCoin Aktion speichert und ggf. an den Dienstleister Neuwaerts GmbH Vahrenwalder Straße 269, 30179 Hannover, welcher die Personenangaben ebenfalls für die Dauer der ContiCoin Aktion speichern darf, übermittelt. Soweit die Speicherung und Übermittlung für die Durchführung der ContiCoin Aktion erforderlich sind. Nach Ablauf der ContiCoin Aktion werden Daten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gelöscht. Die bei der ContiCoin Aktion gemachten Angaben werden, soweit vom Teilnehmer nicht ausdrücklich anders bestätigt, nur zum Zweck der Abwicklung der ContiCoin Aktion verwendet und ohne ausdrückliche Erlaubnis des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben. 
    2. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, die Einwilligung in die Verarbeitung der Daten zu widerrufen und somit von der Teilnahme an der ContiCoin Aktion zurückzutreten. Der Widerruf ist schriftlich oder per E-Mail an folgende Stelle zu richten:

      Continental Reifen Deutschland GmbH
      Continental-Plaza 1
      30175 Hannover
      E-Mail: marketing@conti.de

      Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
       
  8. Sonstiges
    1. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmevereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese Teilnahmebedingungen eine unbeabsichtigte Regelungslücke aufweisen.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist.